Die englische Limited Gesellschaft kann schnell gegründet und auch ebenso schnell wieder gelöscht werden. Sie bietet die volle Haftungsbegrenzung auch für Kleinunternehmer. Die Gründungskosten sind gering. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben und es besteht keine Einlagepflicht. Der Gründer zahlt symbolisch ein Pfund ein - nicht 25.000,00 Euro wie bei einer GmbH - und die persönliche Haftung ist, wie bei der GmbH, ausgeschlossen.
Die Ltd ist damit ein ideales Werkzeug für kurzfristige Unternehmungen, die Existenzgründung mit geringem Kapitalbedarf, eine Unternehmensansiedlung im Ausland. Sie dient als Mittel zur Vermögenssicherung. Oder umfangreiche geschäftliche Vorhaben können durch Aufteilung in Einzelgesellschaften – nicht nur haftungsrechtlich - geregelt werden.
Die Limited kann auch die Rolle des Gesellschafters einer GmbH, oder die des Komplementärs einer Ltd. & Co KG einnehmen. |
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